Beratung für Mittelstand und kritische Infrastrukturen NIS-2 Umsetzung läuft: Registrierungs- und Nachweispflichten sind in Kraft EN
Datenschutz & DSGVO

Datenschutz, der Vertrauen schafft

Die DSGVO ist kein Papiertiger – sie ist Voraussetzung dafür, dass Kunden Ihnen ihre Daten anvertrauen und Geschäftspartner mit Ihnen arbeiten. Mit juristischem Fundament bringe ich Ihre Datenschutz-Prozesse in Ordnung: verständlich, prüffest und ohne unnötige Bürokratie.

Warum Datenschutz

Mehr als Pflicht – ein Vertrauensbeweis

Viele Unternehmen behandeln Datenschutz als lästige Pflicht. Dabei ist er zunehmend ein Geschäftsfaktor: Große Kunden verlangen vor jedem Vertrag belastbare Datenschutz-Nachweise, und ein Datenleck kostet nicht nur Bußgeld, sondern vor allem Vertrauen. Wer Datenschutz sauber aufgesetzt hat, verkauft leichter und schläft ruhiger.

Mein Ansatz ist derselbe wie bei NIS-2: kein Papierberg, der niemandem hilft, sondern schlanke, gelebte Prozesse, die genau das abdecken, was die DSGVO verlangt – nicht mehr und nicht weniger.

Leistungen

Was ich für Ihren Datenschutz übernehme

Verzeichnis

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein VVT, das stimmt und aktuell bleibt – die Grundlage für alles Weitere und das Erste, wonach eine Aufsichtsbehörde fragt.

  • Vollständige Erfassung Ihrer Verarbeitungen
  • Pflegbar und ohne Karteileichen
  • Prüffest dokumentiert
TOM

Technisch-organisatorische Maßnahmen

TOMs mit System statt Textbausteinen – abgestimmt auf Ihre tatsächlichen Risiken und verzahnt mit Ihrer Informationssicherheit.

  • Risikobasiert statt Vorlagen-Copy
  • Verzahnt mit ISO 27001 / NIS-2
  • Nachweisbar wirksam
Verträge

Verträge & Auftragsverarbeitung

AV-Verträge, Datenschutzhinweise und Einwilligungen, die rechtssicher sind – mit dem Blick des Juristen für Formulierung und Haftung.

  • AV-Verträge nach Art. 28 DSGVO
  • Datenschutzhinweise und Einwilligungen
  • Klar formuliert, haftungssicher
Behörden

Behördenkommunikation & Vorfälle

Im Ernstfall – etwa bei einer Datenpanne – begleite ich Meldung und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde souverän und fristgerecht.

  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Fristgerechte Kommunikation
  • Souveräner Umgang mit der Aufsicht
Zusammenspiel

Datenschutz und Informationssicherheit gehören zusammen

Datenschutz (DSGVO) und Informationssicherheit (NIS-2, ISO 27001) überschneiden sich stark: Beide drehen sich um den Schutz von Daten und Systemen. Wer sie getrennt bearbeitet, macht vieles doppelt und übersieht Lücken. Ich bringe beides unter einen Hut – ein Managementsystem, das Datenschutz und Sicherheit gemeinsam abdeckt. Das spart Aufwand und macht Ihre Nachweise konsistent.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauchen wir einen externen Datenschutzbeauftragten?

Das hängt von Ihrer Größe und Ihren Verarbeitungen ab. Ich prüfe, ob bei Ihnen eine Pflicht zur Bestellung besteht, und unterstütze Sie bei der Funktion oder begleite Ihren internen Beauftragten.

Wir haben schon Datenschutz-Vorlagen – reicht das?

Vorlagen sind ein Anfang, aber sie passen selten zu Ihrer Realität. Entscheidend ist, dass Verzeichnis, Maßnahmen und Verträge zu Ihren tatsächlichen Abläufen passen – sonst fallen sie bei der ersten Prüfung oder Kundenanfrage durch.

Wie hängt das mit NIS-2 zusammen?

Sehr eng. Die technischen Maßnahmen aus NIS-2 und die TOMs der DSGVO überschneiden sich weitgehend. Wer beides zusammen aufsetzt, erfüllt zwei Pflichten mit einem System.

Datenschutz, der Ihnen Türen öffnet

Lassen Sie uns unverbindlich klären, wo Ihr Datenschutz steht und welche Schritte den größten Nutzen bringen.

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